FFP2-Maskenpflicht ab 01.10.2022

Laut Bundesinfektionsschutzgesetz herrscht ab dem 01.10.2022 in allen Praxisräumen FFP2-Maskenpflicht. Wir bitten Sie daher, ab diesem Zeitpunkt keine medizinischen OP-Masken in unseren Räumlichkeiten an unseren Standorten mehr zu tragen, sondern ausschließlich FFP2-Masken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Gesetze und Verordnungen